des Restaurant Bommersheim, Alma Silic, Hauptstr. 418 65760 Eschborn
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Restaurant Bommersheim, Alma Silic widersprechen, wird ausgeschlossen.
Unsere Angebote sind frei bleibend. Bestellungen sind für uns nur bindend, soweit wir diese schriftlich bestätigen oder ihnen durch Lieferung nachkommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mit der Bestellung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Restaurant Bommersheim, Alma Silic an.
Lieferzeiten, insbesondere zu bestimmten Tageszeiten, bedürfen, unabhängig davon, ob es sich um ein Fixgeschäft handeln soll, der schriftlichen Bestätigung. Geringe Verspätungen berechtigen in allen Fällen nicht zur Annahmeverweigerung. Eine nicht geringfügige Verspätung gibt nur dann ein Recht zur Annahmeverweigerung und Schadensersatz, wenn eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Ist die Lieferadresse nicht korrekt angegeben – so trägt der Kunde hierfür die Verantwortung. Wird der Kunde/Empfänger zur vereinbarten Uhrzeit nicht angetroffen und auch telefonisch nicht erreicht, trägt Restaurant Bommersheim, Alma Silic hierfür nicht die Verantwortung. Eine erneute Lieferung ist gegen Aufpreis und nur am gleichen Tag nach Rücksprache möglich. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten und/oder den Qualitätsverlust sind vom Kunden zu tragen/verantworten. Kann Restaurant Bommersheim, Alma Silic durch Gründe die der Kunde zu verantworten hat nicht oder nur eingeschränkt liefern, wird trotzdem der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
Geschirr, Besteck, Gläser, Zelte, Bänke, Tische, Stühle, Zapfanlagen usw. verbleiben im Eigentum von Restaurant Bommersheim, Alma Silic. Restaurant Bommersheim, Alma Silic ist jederzeit berechtigt, die Örtlichkeit zu betreten in die die Gegenstände gebracht wurden, um diese abzutransportieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten nicht um solche hinsichtlich derer der Kunde verfügungsberechtigt ist, hat er dies anzuzeigen und eine Erlaubnis des Verfügungsberechtigten zu übergeben. Bei Anlieferung hat der Kunde die Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter von Restaurant Bommersheim, Alma Silic verursacht, trägt der Kunde ab Anlieferung die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Etwaige Mängel können nur sofort geltend gemacht werden.
Alle unsere Preise verstehen sich zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Skonti oder Rabatte dürfen ohne Einverständnis von Restaurant Bommersheim, Alma Silic nicht abgezogen werden. Der Auf – u. Abbau von sonstigem Mobiliar wie Tischen, Stühlen, etc. wird gesondert in Rechnung gestellt. Das Wegräumen, Verpacken, Kühlstellen etc. von übrig gebliebenen Waren ist nicht Gegenstand des Vertrages. Zur Rücknahme, insbesondere zur entgeltlichen Rücknahme von Ware, sind wir nicht verpflichtet. Aufräumarbeiten sind nicht Vertragsbestandteil und werden gesondert in Rechnung gestellt. Restaurant Bommersheim, Alma Silic ist berechtigt, auf Kosten des Kunden eine Versicherung für Zeltbauten abzuschließen. Dienstleitungen, die über die Warenlieferung hinausgehen, werden gesondert gemäß unserer Preisliste in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für die Anwesenheit und Leistung des Personals. Bei Serviceleistungen, die über 24.00 Uhr hinausgehen und für Sonn – u. Feiertage kann ein Zuschlag von 25% in Rechnung gestellt werden.
Restaurant Bommersheim, Alma Silic hat das Recht, seine Forderungen gegen den Kunden an einen Dritten abzutreten. Aufrechnungs – u. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Gegenrechte unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Ist der Kunde in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden fällig gestellt werden.
Bei den von der Restaurant Bommersheim, Alma Silic gelieferten Produkten handelt es sich um verderbliche Güter, die vom Gesetzgeber von dem Rückgaberecht ausgeschlossen wurden. Es gelten folgende gesonderte Stornierungsfristen als vereinbart. Ein Teilrücktritt oder eine anteilige Stornierung unter die Mindestbestellmenge ist ausgeschlossen. Bis 7 Werktage vor Lieferdatum: € 50,00 Bearbeitungsgebühr. 6-3 Werktage vor Lieferdatum: 50% des bestellten Speisenumsatzes. 2-0 Werktage vor Lieferdatum: 75% des bestellten Speisenumsatzes. Gelistetes Mobiliar, Bestecke, Tischwäsche sowie sonstige Non-Food-Artikel können kostenfrei bis 3 Werktage vor Lieferdatum storniert werden.
Bei Anlieferung von Lebensmitteln, die aufgrund Ihrer natürlichen Beschaffenheit ausschließlich für den sofortigen Verzehr geeignet sind, geht die Sorgfaltspflicht gemäß der Lebensmittel -Hygieneverordnung auf den Auftraggeber über.
Restaurant Bommersheim, Alma Silic steht in jedem Fall ein Nachbesserungsrecht zu. Mängel sind daher sofort unter angemessener Fristsetzung zu rügen. Dies gilt auch für Dienstleistungen.
Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur dann zu, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen oder unmöglich ist. Für Schadensersatzansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Restaurant Bommersheim, Alma Silic. Das Vorbehaltseigentum erstreckt sich auch auf verarbeitete Gegenstände und im Falle der Weiterveräußerung auf die Kaufpreisforderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
Ist zur Durchführung einer beauftragten Veranstaltung, das Einholen von Genehmigungen, insbesondere von öffentlich -rechtlichen, notwendig, so ist vom Kunden die Genehmigung einzuholen. Restaurant Bommersheim, Alma Silic ist berechtigt im Namen und auf Rechnung des Kunden notwendige Versicherungen oder Sicherheitsleistungen abzuschließen bzw. zu erbringen.
Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Restaurant Bommersheim, Alma Silic und Kunden gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Seiten Eschborn. Wir haben das Recht, unsere Forderungen gegen den Kunden an einen Dritten abzutreten. Aufrechnungs – und Zurückhaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Gegenrechte unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ist der Kunde in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden fällig gestellt werden.
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Veranstaltungsräume, Flächen oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden.
Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Restaurant Bommersheim. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Restaurant Bommersheim gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Restaurant Bommersheim kann vom Veranstalter oder Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Vereinbarte Preise und vereinbarte Leistungen des Restaurant Bommersheim ergeben sich aus der Bankettvereinbarung. Sofern die Bankettvereinbarung nicht bestätigt wurde, gelten die Preise der aktuellen Preisliste. Die Preise schließen Bedienungsgeld und die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein. Der Veranstalter ist verpflichtet, die von ihm bestellten und in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Veranstalter veranlasste Leistungen und Auslagen Dritter.
Ändert sich nach Vertragsabschluß die Umsatzsteuer, so verändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung vier Monate, und erhöht sich der vom Restaurant Bommersheim allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Restaurant Bommersheim den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Die Preise können vom Restaurant Bommersheim ferner geändert werden, wenn der Veranstalter nachträglich Leistungen oder das Volumen der Leistung verändert und das Restaurant Bommersheim zustimmt.
Der Veranstalter hat dem Restaurant Bommersheim die endgültige Teilnehmerzahl 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Entstehende Abweichungen nach unten können nach einer Frist von 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn nicht mehr berücksichtigt werden. Die Garantie ist Basis der Abrechnung, Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden bis maximal 5 % vom Restaurant Bommersheim akzeptiert, das insoweit einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleistet. Weitergehende Überschreitungen der Teilnehmerzahl bedürfen der vorherigen Zustimmung des Restaurant Bommersheim. Bei Überschreitung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
Bei Veranstaltungen, die über 00.00 Uhr hinausgehen, werden pro Mitarbeiter und angefangene Stunde 25,00 € in Rechnung gestellt. Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und/oder Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen. In Sonderfällen kann darüber jedoch eine Vereinbarung mit dem Restaurant Bommersheim getroffen werden, die der Schriftform bedarf. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet. Veranstalter und Besteller haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Leistungen.
Soweit aufgrund der Durchführung der Veranstaltung Müll anfällt, wird dieser in angemessenem Umfang und soweit es sich um normalen Hausmüll handelt, vom Restaurant Bommersheim entsorgt. Anfallender Sondermüll oder nach der jeweils geltenden Abfallsatzung der Stadt Eschborn nicht mittels der normalen Abfallbeseitigung zu entsorgender Müll ist vom Veranstalter binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung abzuholen und zu entsorgen, anderenfalls ist das Restaurant Bommersheim berechtigt, die Entsorgung selbst durchzuführen und die hieraus entstandenen Kosten dem Veranstalter gesondert zu berechnen.
Der Veranstalter/Besteller ist verpflichtet, dem Restaurant Bommersheim unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung aufgrund ihres Inhalts oder Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Restaurant Bommersheim zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass ab 24.00 Uhr die Lautstärke von Bands, DJ usw. auf ein annehmbares Maß zur Bewahrung der Nachtruhe für unsere Hausgäste und Nachbarn zu reduzieren ist.
Jegliches Feuerwerk ist bei der dafür zuständigen Behörde anzumelden. Die GEMA- Meldepflicht liegt beim Veranstalter.
Für die Reservierung kann vom Restaurant Bommersheim bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant Bommersheim berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurant Bommersheim.
Es gelten folgende Stornofristen:
Das Restaurant Bommersheim hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrecht unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurant Bommersheim entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz. AGB des Veranstalters werden nicht anerkannt.
Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Restaurant Bommersheim gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Restaurant Bommersheim, Alma Silic und Kunden gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Seiten Eschborn. Wir haben das Recht, unsere Forderungen gegen den Kunden an einen Dritten abzutreten. Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Gegenrechte unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ist der Kunde in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden fällig gestellt werden.